Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Behandlungsvertrag

Termine vereinbaren:

  • Der Ersttermin ist über die Online-Terminvergabe, per E-Mail oder Telefon zu vereinbaren. (telefonisch am besten von Montag bis Freitag zur vollen Stunde.)
  • Die weiteren Termine werden gemeinsam vereinbart und sind verlässlich einzuhalten.
  • Bei Hausbesuchen kann es aufgrund aktueller Verkehrssituationen oder anderer Gründe zu Verspätungen von bis zu 20 Minuten kommen.

Therapie Ablauf:

Zur ersten Behandlung bitte mitbringen

  • Ärztliche Verordnung (ggf. Bewilligung)
  • Aktuelle, relevante Befunde, Röntgenaufnahmen, Arztberichte, etc.

Zu jeder Therapieeinheit bitte mitbringen

  • Bequeme Kleidung
  • Hausschuhe (möglichst geschlossen)
  • Therapietuch (großes Handtuch)

Die Dauer der Einheit beträgt je nach Verordnung und Abmachung zwischen 30 und 60 Minuten.

Kurze Wartezeiten, die unserem organisatorischen Ablauf geschuldet sind, bitten wir zu entschuldigen.

Terminabsage:

  • Im Krankheitsfall oder aufgrund besonderer Umstände sind Sie verpflichtet, Termine bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder über unseren Anrufbeantworter abzusagen.
  • Bei Nichteinhaltung der Frist werden die gesamten Kosten der Behandlung in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden von der Krankenversicherung nicht zurückerstattet.
  • Verspätungen Ihrerseits begründen keine Nachbehandlungspflicht durch den Therapeuten.

Ärztliche Verordnung:

  • Für die Behandlung ist zwingend eine ärztliche Verordnung/Zuweisung erforderlich. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten eine medizinische Diagnose, die verordnete physiotherapeutische Behandlung sowie die Art und Zahl der physiotherapeutischen Leistungen beinhalten.
  • Ausschließlich präventive Leistungen dürfen nur gegenüber gesunden Personen erfolgen. Der Patient ist verpflichtet, wenn er unter Schmerzen leidet oder wenn ihm andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sind, dies dem zuständigen Physiotherapeuten sofort mitzuteilen.

Schritte zur Physiotherapie und Kostenrückerstattung:

  • Ärztliche Verordnung holen.
  • Wenn nötig (abhängig von der jeweiligen Krankenkasse): Bewilligung der Verordnung durch die Krankenkasse VOR Therapiebeginn durch den chefärztlichen Dienst.
  • Rechnung und ggf. bewilligte Verordnung sowie Originalzuweisung und Nachweis der erfolgten Zahlung (Kontoauszug) bei der Kasse einreichen.
  • Rückerstattung des Kassatarifs auf Ihr Konto; entsprechende Zusatzversicherungen übernehmen möglicherweise den Differenzbetrag.

Verrechnung:

  • Die Behandlungskosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, Behandlungsdauer, benötigtem Material, evtl. Anfahrtskosten und werden vor Behandlungsbeginn bekannt gegeben.
  • Anfallende Kosten sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug mittels Banküberweisung zu begleichen.
  • Zahlungsziel: 15 Tage ab Ausstellung der Honorarnote.
  • Bei Zahlungsverzug werden nach der Zahlungserinnerung und der ersten Mahnung Mahnspesen erhoben.

Zusammensetzung der Leistung:

  • Persönliche, individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung.
  • Vor- und Nachbereitung der Behandlung, Anpassung und Bereitstellung von individuellem Therapiematerial.
  • Dokumentation (Krankengeschichte) und mindestens 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht auf Einsichtnahme und Kopien haben.
  • Bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausgehenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden Ärzten, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen.

Grundsätze der Behandlung Ihres Physiotherapeuten:

Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Berufsgesetz, nämlich dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz).

Wissenschaft: Ihr Physiotherapeut orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und arbeitet evidenzbasiert.

Selbstbestimmung: Ihr Physiotherapeut unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbefundung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrem Physiotherapeuten zu besprechen und zu vereinbaren.

Verschwiegenheit: Alle Geheimnisse, die Sie Ihrem Physiotherapeuten anvertrauen oder die diesen aufgrund der Behandlung bekannt werden, unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle weiteren personenbezogenen Daten und insbesondere Ihre Gesundheitsdaten, die Sie mit Ihrem Behandler austauschen unterliegen dem Datenschutz. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit dem verordnenden Arzt (der im Kontext der verordneten Behandlung bei Bedarf verpflichtend erfolgen muss) als auch den weiteren, von Ihnen namentlich genannten und an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen gewünscht ist. Der Austausch von Gesundheitsdaten zwecks Behandlungsoptimierung zwischen an der Behandlung bzw. Betreuung beteiligten Gesundheitsberufen ist vom Berufsgesetz gedeckt. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr Physiotherapeut mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

Dokumentation:

Ihr Physiotherapeut ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der Ergebnisse der Befundung, und der gesetzten therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihres Physiotherapeuten. Auf Ihr Verlangen haben Sie und Ihre Vertreter Anspruch auf Einsicht in die Dokumentation und den Erhalt von Kopien gegen Kostenersatz. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrem Physiotherapeuten und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum mindestens 10 Jahre sorgsam aufbewahrt. Ebenso Teil der Dokumentation sind die ärztliche Verordnung, überreichte Fremdbefunde wie auch die Kommunikation mit anderen Gesundheitsberufen und gegebenenfalls auch im Rahmen der Behandlung unter Ihrer Einwilligung im Rahmen der Behandlung erstellte Dateien oder Video-/Bildmaterial zu Befundungs- und Therapiezwecken.

Ende der Behandlung:

  • Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein (z. B. eine längere Behandlungsdauer von 45 Minuten anstelle von 30 Minuten oder eine weitere Folgeserie), benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung, die gegebenenfalls vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt werden muss.
  • Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Physiotherapeuten. Sowohl Ihnen als auch Ihrem Physiotherapeuten steht es frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr Physiotherapeut wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Ziel führt oder medizinisch-therapeutisch andere Maßnahmen angezeigt sind.
  • Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrem Physiotherapeuten die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung werden jene Behandlungssitzungen verrechnet, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Ausgenommen sind Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden.

Dokumentation – Datenschutz & DSGVO:

  • Therapeuten sind gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet und müssen diese mindestens 10 Jahre aufbewahren. Durch die gesetzliche Verpflichtung muss keine dezidierte Einverständniserklärung vom Patienten eingeholt werden.
  • Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail Adresse), gesundheitsbezogenen Daten (Versicherungsdaten, Krankengeschichte, Befunde, Diagnose, Rezepte, Überweisungen, Behandlungs-Historie, Behandlungsnotizen, Dateien) und administrativ notwendigen Daten (Rechnungsanschrift, bezogene Leistungen, Rechnungen, Belege) von Patienten werden DSGVO konform verarbeitet und gespeichert. Dazu wird die Praxissoftware smartTherapy von Synaptos verwendet.
  • Es werden keine Daten ohne Zustimmung des Patienten an Dritte weitergeleitet. Alle Informationen, die dem zuständigen Physiotherapeuten gegeben werden, unterliegen gemäß §11c des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Einverständnis des Patienten werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich der Physiotherapeut mit dem Patienten darüber beraten.
  • Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, erklären Sie sich damit automatisch einverstanden, dass wir personenbezogene Daten an Sie auch auf diesem Weg übermitteln dürfen.
  • Der Patient ist gemäß Datenschutzgesetz jederzeit berechtigt eine umfangreiche Auskunftserteilung zu den zur Person des Patienten gespeicherten Daten anzufordern.
  • Gemäß Datenschutzgesetz kann der Patient jederzeit die Berichtigung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Allgemeines:

  • Die verordnete Therapie wird von dafür bestens ausgebildeten Therapeuten nach Maßgabe des verordnenden Arztes ausgeführt.
  • Nach der Physiotherapie können innerhalb der ersten 24 bis 48 Stunden körperliche Reaktionen, sowohl positive als auch Erstreaktionen, auftreten. Der Patient ist verpflichtet, den zuständigen Physiotherapeuten darüber zu informieren.
  • Die Gültigkeit Ihres Rezepts variiert je nach Versicherungsträger.
  • Die Therapievorgaben des Arztes müssen wir genau einhalten.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es Ihnen ausnahmslos untersagt ist, Fotos in und von der Praxis zu machen. Dies gilt für sämtliche anwesenden Personen, Räume, Ausstattungsgegenstände und Unterlagen.
  • Für unbeaufsichtigt abgelegte Gegenstände in der Praxis übernehmen wir keine Haftung.
  • Die Parkplätze sowie den Eingangsbereich der Praxis nutzen Sie auf eigene Gefahr.
  • Für Kinder gelten auf dem gesamten Praxisgelände und innerhalb der Praxisräumlichkeiten die Aufsichtspflichten der Eltern. Dies gilt auch für von Kindern verursachte Schäden. Wir übernehmen die Aufsicht nur während der Dauer der Behandlung und nur für das behandelte Kind. Geschwisterkinder, Freunde usw. unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern.
  • Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Schärding vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.
  • Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen. Die unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
  • Die Verwendung der gewohnten männlichen Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen impliziert keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral verstanden werden.